Der gemäß § 47 Abs. 3 GKG maßgebende Wert bestimmt sich hinsichtlich der verlangten Grundstücksherausgabe nach dem Verkehrswert des Grundstücks, § 48 Abs. 1 GKG i.V.m. § 6 ZPO. Da bei einem synallagmatischen Austauschverhältnis die Vermutung besteht, dass Leistung und Gegenleistung gleichwertig sind, kann das Gericht den Verkehrswert des Grundstücks …
↧